Wenn die Bundesregierung verfolgt was sie selbst tut

Besonders seit dem erstarken der AfD wird die Bundesregierung nicht müde zu erwähnen das wir mehr gegen Extremismus tun sollten. Dies ist im ersten Moment keine schlechte Sache. Schlecht wird es dann wenn sich dies nur gegen eine Richtung richtet – in diesem Fall der Rechtsextremismus. Gegen den genau so gefährlichen Linksextremismus möchten die Damen und Herren von SPD, Grünen, CDU, CSU, Linken und FDP nämlich nichts tun. Das ist der entscheidende Fehler bei der Sache. Extremismus ist ein ernstes Problem, aber eben egal aus welcher Richtig er kommen. In diesem Zusammenhang werden auch immer wieder die Begrifflichkeiten „Hass“ und „Hetze“ benutzt. Verfolgt wird dies nur, wenn es von der Rechten Seite kommt. Linker Hass und Linke Hetze werden nicht verfolgt vor allem dann nicht wenn dies von Politikern kommt.

Erst jüngst wurden AfD-Mitglieder mit einem Haufen Scheiße und die Wähler der AfD mit Schmeißfliegen verglichen (Strack Zimmermann). Auch der Bundespräsident Steinmeier konnte sich nicht beherrschen und verglich die AfD mit Rattenfängern und deren Anhänger im Umkehrschluss mit Ratten. Und auch der Hass und die Hetze gegen die AfD und deren Wähler wurde stärker auch durch andere Politiker aber eben auch aus der linken Ecke der Bevölkerung. Aber wie ist Hass und Hetze eigentlich definiert.

Im Allgemeinen ist Hass der Gegenteil von Liebe und bezeichnet eine Abneigung. Doch im StGB findet man diese Begriffe Hass und Hetze im §130 Volksverhetzung wieder. Auf Bundestag.de nachzulesen hier 

Dort heißt es:

Ausdrücklich finden die Begriffe „Hass“ und „Hetze“ im Straftatbestand der Volksverhetzung
Verwendung (§ 130 StGB). Hier wird unter Strafe gestellt, gegen „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem
Teil der Bevölkerung“ zum Hass aufzustacheln, wenn dies in einer Weise geschieht, die geeignet
ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Man könnte also hier schon annehmen das der Straftatbestand der Volksverhetzung begangen jüngst von Frank Walter Steinmeier und Frau Strack Zimmermann erfüllt ist. Auch wenn viele die AfD und deren Mitglieder sowie deren Wähler nicht leiden können um es mal nett auszudrücken, so sind diese ein Teil der Bevölkerung und zugehörig zu einer vorbezeichneten Gruppe – hier AfD und der öffentliche Frieden ist auch gestört. Eine Strafverfolgung ist hier auf Grund der Immunität leider nicht zu erwarten. So können also Politiker gegen Teile der Bevölkerung so wie es auch schon bei den Bauerndemos und bei der so genannten Coronapandemie war munter weiter Hetzen und Ihren Hass verbreiten. Aber wehe der Pöbel tut dies, es sei denn man ist Links, geht auf „Gegen Räääächts“-Demos und ist ein Systemhöriger Mensch. Dann darf man hetzen oder hassen wie man will.


veröffentlicht am 14. Februar 2024 von AndreasHillerDE | Kommentare: 0


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